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Rechtssatz RS0123406

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123406

Geschäftszahl

2Ob115/07m

Entscheidungsdatum

28.04.2008

Rechtssatz

Wird ein bebautes Grundstück geliefert, ist die Lieferung zur Gänze umsatzsteuerfrei, der Kaufpreis unterliegt insgesamt der Grunderwerbssteuer. Wird ein unbebautes Grundstück geliefert und vom Grundstückskäufer an den Lieferer auch der Auftrag zur Errichtung eines Bauwerks auf dem Grundstück erteilt, so ist zu unterscheiden, ob insgesamt die (steuerfreie) Lieferung eines bebauten Grundstücks vorliegt oder ob von zwei getrennten Leistungen, nämlich einer (steuerfreien) Lieferung des unbebauten Grundstücks und einer (steuerpflichtigen) Werklieferung des Gebäudes auszugehen ist. Maßgeblich für diese Differenzierung ist, wem nach dem wirklichen Gehalt und der tatsächlichen Durchführung die Bauherreneigenschaft zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123406

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008

Dokumentnummer

JJR_20080428_OGH0002_0020OB00115_07M0000_001