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Rechtssatz RS0123421

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123421

Geschäftszahl

3Ob20/08z

Entscheidungsdatum

27.02.2008

Rechtssatz

Ist ein rechtzeitiger Antrag nach Paragraph 146, Absatz eins, Ziffer eins, EO nach inhaltlicher Prüfung abgewiesen worden, steht dagegen der Rekurs offen. Ist der Antrag jedoch verspätet erfolgt und deswegen zurückgewiesen worden, kann ein verspäteter Antrag als Anregung verwertet und zum Anlass für ein amtswegiges Vorgehen genommen werden. Wird diese Anregung nicht aufgegriffen bzw erachtet das Gericht die Voraussetzungen für eine amtswegige Abänderung der Versteigerungsbedingungen als nicht gegeben, bleibt es bei den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen, ohne dass darüber eine gesonderte Beschlussfassung zu erfolgen hat.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 20/08z
    Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Ob 20/08z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123421

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008

Dokumentnummer

JJR_20080227_OGH0002_0030OB00020_08Z0000_001