Rechtssatz RS0123456
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123456
Entscheidungsdatum
08.04.2008
Rechtssatz
Wurde dadurch gegen § 1 UWG verstoßen, dass ein Produkt als Präsentationsarzneimittel unter Verstoß gegen Bestimmungen des AMG in Verkehr gebracht wurde, so kann nur das Inverkehrbringen mit gesundheitsbezogenen Angaben, nicht das Inverkehrbringen schlechthin untersagt werden.Wurde dadurch gegen Paragraph eins, UWG verstoßen, dass ein Produkt als Präsentationsarzneimittel unter Verstoß gegen Bestimmungen des AMG in Verkehr gebracht wurde, so kann nur das Inverkehrbringen mit gesundheitsbezogenen Angaben, nicht das Inverkehrbringen schlechthin untersagt werden.
Schlagworte
Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123456
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023
Dokumentnummer
JJR_20080408_OGH0002_0040OB00027_08M0000_003