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Rechtssatz RS0123533×

Rechtssatz RS0123533

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123533

Geschäftszahl

17Ob8/08p

Entscheidungsdatum

09.06.2008

Rechtssatz

Dass eine österreichische Marke Grundlage für die der Klägerin zuerkannten Ansprüche ist, wird auch aus dem Urteilsbegehren und dem Zuspruch der Vorinstanzen deutlich, ohne dass ausdrücklich eine Begrenzung der Ansprüche auf das österreichische Inland ausgesprochen werden müsste. Der Schutzbereich der österreichischen Marke ergibt sich ohnehin aus dem Gesetz und wäre im Zusammenhang mit einer allfälligen Exekutionsführung zu beachten.

Entscheidungstexte

  • 17 Ob 8/08p
    Entscheidungstext OGH 09.06.2008 17 Ob 8/08p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123533

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010

Dokumentnummer

JJR_20080609_OGH0002_0170OB00008_08P0000_001