Rechtssatz RS0123542
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123542
Entscheidungsdatum
14.04.2008
Norm
RL-BA 1977 §45 Abs3 litc
Rechtssatz
Es stellt eine unzulässige Mandatsakquisition nach § 45 Abs 3 lit c RL-BA 1977 unter Ausnützung einer Zwangssituation dar, wenn in Rundschreiben an Wohnungseigentümer der Eindruck erweckt wird, sie könnten Rückerstattungsbeträge gegenüber den Wohnbauträgern - möglicherweise in beträchtlicher Höhe - nur dann bekommen, wenn sie die Disziplinarbeschuldigten mit der Überprüfung der Abrechnung beauftragten, da ansonsten das Risiko der Verjährung der Ansprüche bestünde.Es stellt eine unzulässige Mandatsakquisition nach Paragraph 45, Absatz 3, Litera c, RL-BA 1977 unter Ausnützung einer Zwangssituation dar, wenn in Rundschreiben an Wohnungseigentümer der Eindruck erweckt wird, sie könnten Rückerstattungsbeträge gegenüber den Wohnbauträgern - möglicherweise in beträchtlicher Höhe - nur dann bekommen, wenn sie die Disziplinarbeschuldigten mit der Überprüfung der Abrechnung beauftragten, da ansonsten das Risiko der Verjährung der Ansprüche bestünde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123542
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20080414_OGH0002_014BKD00009_0700000_001