Rechtssatz RS0123617
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123617
Entscheidungsdatum
10.06.2008
Rechtssatz
Eine gröbliche Benachteiligung der Vertragspartner eines AGB-Verwenders iSd § 879 Abs 3 ABGB liegt im Allgemeinen dann nicht vor, wenn er seinen Kunden eine vertragliche Alternative anbietet, bei deren Wahl die Übernahme eines höheren wirtschaftlichen Risikos durch den Anbieter mit einem höheren Preis abgegolten wird.Eine gröbliche Benachteiligung der Vertragspartner eines AGB-Verwenders iSd Paragraph 879, Absatz 3, ABGB liegt im Allgemeinen dann nicht vor, wenn er seinen Kunden eine vertragliche Alternative anbietet, bei deren Wahl die Übernahme eines höheren wirtschaftlichen Risikos durch den Anbieter mit einem höheren Preis abgegolten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123617
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20080610_OGH0002_0040OB00091_08Y0000_002