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Rechtssatz RS0123697

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123697

Geschäftszahl

1Ob52/08s

Entscheidungsdatum

20.06.2008

Rechtssatz

Ein Unternehmen kann im Fall seiner fehlenden oder unzureichenden (technischen) Leistungsfähigkeit seine fachliche Eignung dadurch nachweisen, dass es auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen verweist, soferne es beweisen kann, dass es während des Auftragszeitraums tatsächlich über die Mittel dieser Unternehmen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, verfügt. Bei konzernverbundenen Unternehmen muss es sich bei der bietenden Gesellschaft nicht um das beherrschende Unternehmen handeln, vielmehr kann auch ein beherrschtes Unternehmen auf die Ressourcen der Muttergesellschaft zurückgreifen, vergleiche EuGH C-176/98 (Holst Italia/Cagliari).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 52/08s
    Entscheidungstext OGH 20.06.2008 1 Ob 52/08s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123697

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008

Dokumentnummer

JJR_20080620_OGH0002_0010OB00052_08S0000_001