Rechtssatz RS0123697
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123697
Entscheidungsdatum
20.06.2008
Rechtssatz
Ein Unternehmen kann im Fall seiner fehlenden oder unzureichenden (technischen) Leistungsfähigkeit seine fachliche Eignung dadurch nachweisen, dass es auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen verweist, soferne es beweisen kann, dass es während des Auftragszeitraums tatsächlich über die Mittel dieser Unternehmen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, verfügt. Bei konzernverbundenen Unternehmen muss es sich bei der bietenden Gesellschaft nicht um das beherrschende Unternehmen handeln, vielmehr kann auch ein beherrschtes Unternehmen auf die Ressourcen der Muttergesellschaft zurückgreifen, vgl EuGH C-176/98 (Holst Italia/Cagliari).Ein Unternehmen kann im Fall seiner fehlenden oder unzureichenden (technischen) Leistungsfähigkeit seine fachliche Eignung dadurch nachweisen, dass es auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen verweist, soferne es beweisen kann, dass es während des Auftragszeitraums tatsächlich über die Mittel dieser Unternehmen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, verfügt. Bei konzernverbundenen Unternehmen muss es sich bei der bietenden Gesellschaft nicht um das beherrschende Unternehmen handeln, vielmehr kann auch ein beherrschtes Unternehmen auf die Ressourcen der Muttergesellschaft zurückgreifen, vergleiche EuGH C-176/98 (Holst Italia/Cagliari).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123697
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008
Dokumentnummer
JJR_20080620_OGH0002_0010OB00052_08S0000_001