Rechtssatz RS0123698
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123698
Entscheidungsdatum
20.06.2008
Rechtssatz
Jede erfolgreiche Berufung auf ein Referenzprojekt setzt voraus, dass dieses dem Bieter zurechenbar ist. Referenzen verbundener Unternehmen zur technischen Leistungsfähigkeit sind wie eigene Nachweise des Bewerbers oder Bieters ausschließlich unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass dieser tatsächlich über die technischen Ressourcen verfügen kann, auf die sich die Nachweise beziehen, vgl EuGH C-176/98 (Holst Italia/Cagliari).Jede erfolgreiche Berufung auf ein Referenzprojekt setzt voraus, dass dieses dem Bieter zurechenbar ist. Referenzen verbundener Unternehmen zur technischen Leistungsfähigkeit sind wie eigene Nachweise des Bewerbers oder Bieters ausschließlich unter der Voraussetzung anzuerkennen, dass dieser tatsächlich über die technischen Ressourcen verfügen kann, auf die sich die Nachweise beziehen, vergleiche EuGH C-176/98 (Holst Italia/Cagliari).
Entscheidungstexte
- 1 Ob 52/08s
Entscheidungstext OGH 20.06.2008 1 Ob 52/08s
Beisatz: Beisatz: Allein die Berufung auf die Tatsache, dass zwei Unternehmen zur selben Unternehmensgruppe gehören, reicht zum Nachweis der Verfügbarkeit nicht aus. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123698
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008
Dokumentnummer
JJR_20080620_OGH0002_0010OB00052_08S0000_002