Rechtssatz RS0123995
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123995
Entscheidungsdatum
29.09.2020
Rechtssatz
Ist eine Schiedsvereinbarung in einem Vertrag auf „alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung" beschränkt, so erfasst sie nicht außervertragliche Ansprüche auf rein wettbewerbs- und lauterkeitsrechtlicher Ebene, die mit Ansprüchen aus dem Vertrag zwar noch in einem weiten, funktionell indes nur noch illustrativen Sinnzusammenhang stehen. Ein bloß illustrativer Sinnzusammenhang von Ansprüchen aus dem Vertrag mit außervertraglichen Ansprüchen ist somit nicht mehr als einheitlicher Lebensvorgang zu beurteilen, innerhalb dessen eine auf Ansprüche aus dem Vertrag beschränkte Schiedsvereinbarung auch rein außervertragliche Ansprüche erfassen könnte.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 80/08f
Entscheidungstext OGH 26.08.2008 4 Ob 80/08f
Veröff: SZ 2008/112
- 6 Ob 178/17w
Entscheidungstext OGH 21.12.2017 6 Ob 178/17w
Vgl auch
- 18 OCg 6/20m
Entscheidungstext OGH 29.09.2020 18 OCg 6/20m
Vgl aber; Beisatz: Schiedskläger stützt sich auf den Vorwurf, dass sich der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung in den vertraglichen Beziehungen und über die Vertragsbedingungen manifestiert. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123995
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2020
Dokumentnummer
JJR_20080826_OGH0002_0040OB00080_08F0000_001