Rechtssatz RS0124066
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124066
Entscheidungsdatum
26.09.2016
Rechtssatz
Empfiehlt eine Zeitung in einem redaktionellen Artikel bestimmte Unternehmen, so besteht der gegen den Eigentümer oder Herausgeber gerichtete Unterlassungsanspruch nach § 3 UWG nicht nur bei Vorliegen einer irreführenden Geschäftspraktik in Bezug auf die empfohlenen Unternehmen, sondern auch bei einer pauschalen Herabsetzung von deren Mitbewerbern.Empfiehlt eine Zeitung in einem redaktionellen Artikel bestimmte Unternehmen, so besteht der gegen den Eigentümer oder Herausgeber gerichtete Unterlassungsanspruch nach Paragraph 3, UWG nicht nur bei Vorliegen einer irreführenden Geschäftspraktik in Bezug auf die empfohlenen Unternehmen, sondern auch bei einer pauschalen Herabsetzung von deren Mitbewerbern.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 127/08t
Entscheidungstext OGH 23.09.2008 4 Ob 127/08t
Veröff: SZ 2008/132
- 4 Ob 60/16a
Entscheidungstext OGH 26.09.2016 4 Ob 60/16a
Beisatz: Ein Kennzeichnungsgebot für unentgeltliche Werbung in redaktionellen Beiträgen kann auch aus der Bestimmung des § 3 UWG nicht abgeleitet werden. (T1)
Schlagworte
Förderung fremden Wettbewerbs, Pauschalherabsetzung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124066
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2016
Dokumentnummer
JJR_20080923_OGH0002_0040OB00127_08T0000_001