Rechtssatz RS0124117
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124117
Geschäftszahl
10ObS111/08h
Entscheidungsdatum
09.09.2008
Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Versicherten, der nach erfolgreicher Absolvierung einer Lehre als Kfz-Elektriker und Ausübung dieser Tätigkeit zuletzt viele Jahre lang als Angestellter im Außendienst tätig war, ist von dieser Angestelltentätigkeit auszugehen; dies auch dann, wenn für diese Tätigkeit die Kenntnisse und Fähigkeiten des erlernten Arbeiterberufes von wesentlicher Bedeutung waren.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 111/08h
Entscheidungstext OGH 09.09.2008 10 ObS 111/08h
Bem: In diesem Sinn schon 10 ObS 71/06y, 10 ObS 93/06h und 10 ObS 110/06h. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124117
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009
Dokumentnummer
JJR_20080909_OGH0002_010OBS00111_08H0000_001