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Rechtssatz RS0124117×

Rechtssatz RS0124117

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124117

Geschäftszahl

10ObS111/08h

Entscheidungsdatum

09.09.2008

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Versicherten, der nach erfolgreicher Absolvierung einer Lehre als Kfz-Elektriker und Ausübung dieser Tätigkeit zuletzt viele Jahre lang als Angestellter im Außendienst tätig war, ist von dieser Angestelltentätigkeit auszugehen; dies auch dann, wenn für diese Tätigkeit die Kenntnisse und Fähigkeiten des erlernten Arbeiterberufes von wesentlicher Bedeutung waren.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 111/08h
    Entscheidungstext OGH 09.09.2008 10 ObS 111/08h
    Bem: In diesem Sinn schon 10 ObS 71/06y, 10 ObS 93/06h und 10 ObS 110/06h. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124117

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009

Dokumentnummer

JJR_20080909_OGH0002_010OBS00111_08H0000_001