Rechtssatz RS0124200
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124200
Entscheidungsdatum
24.09.2008
Rechtssatz
Dienstgeberzuschüsse, mit denen das Ziel erreicht wird, den Arbeitsplatz des Dienstnehmers trotz der Einschränkung seiner physischen Leistungsfähigkeit zu erhalten und dadurch einen Verdienstentgang zu verhindern, sind als Maßnahme der beruflichen Rehabilitation sachlich kongruent zum Anspruch auf Verdienstentgang. Im Hinblick auf den Anspruch des sozialversicherten Dienstnehmers auf gesetzmäßige Ermessensübung ist auch die Identität zwischen dem nach Sozialversicherungsrecht Anspruchsberechtigten und dem Schadenersatzgläubiger (Verdienstentgang) gegeben und damit auch die persönliche Kongruenz zu bejahen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124200
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2012
Dokumentnummer
JJR_20080924_OGH0002_0020OB00163_08X0000_005