Rechtssatz RS0124212
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124212
Entscheidungsdatum
24.09.2008
Rechtssatz
Aus den Erwägungen des historischen Gesetzgebers ist im Zusammenhalt mit den im Gesetzestext angeführten Gerätetypen (Rollstuhl, Kinderwagen, Schubkarren) ableitbar, dass auch bei einem „vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmten Kleinfahrzeug" die - typischerweise auf kürzere Distanzen beschränkte - Beförderung von Personen und Sachen im Vordergrund stehen soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124212
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2012
Dokumentnummer
JJR_20080924_OGH0002_0020OB00018_08Y0000_004