Rechtssatz RS0124225
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124225
Entscheidungsdatum
14.08.2008
Rechtssatz
Wird ein Dienstnehmer des Projektleiters zum Baustellenkoordinator bestellt, so werden die diesem gemäß § 4 Abs 2 und § 5 BauKG auferlegten Pflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung für den Projektleiter übertragen, weil der zum Baustellenkoordinator bestellte Dienstnehmer grundsätzlich den Weisungen seiner Dienstgeberin unterworfen ist.Wird ein Dienstnehmer des Projektleiters zum Baustellenkoordinator bestellt, so werden die diesem gemäß Paragraph 4, Absatz 2 und Paragraph 5, BauKG auferlegten Pflichten nicht mit haftungsbefreiender Wirkung für den Projektleiter übertragen, weil der zum Baustellenkoordinator bestellte Dienstnehmer grundsätzlich den Weisungen seiner Dienstgeberin unterworfen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124225
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2009
Dokumentnummer
JJR_20080814_OGH0002_0020OB00162_08Z0000_007