Rechtssatz RS0124464
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124464
Entscheidungsdatum
19.01.2009
Rechtssatz
Eine effektive Bekämpfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erfordert ein Eingreifen des Kartellgerichts auch dann, wenn das verbotene Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens zwar bereits beendet ist, dessen Auswirkungen aber aufgrund des langfristigen Charakters der mit den Kunden des marktbeherrschenden Unternehmens abgeschlossenen Verträge noch andauern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124464
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2012
Dokumentnummer
JJR_20090119_OGH0002_0160OK00013_0800000_001