Rechtssatz RS0124465
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124465
Entscheidungsdatum
19.01.2009
Rechtssatz
Ein Eingriff in die Rechtsposition von Kunden, die durch missbräuchliche Maßnahmen begünstigt werden, kann bei einem besonders schwerwiegenden Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nicht von vornherein ausgeschlossen werden, wenn der Eingriff - abgesehen von (ohnedies stets nur subsidiär zulässigen) noch einschneidenderen strukturellen Maßnahmen wie der Spaltung einer Gesellschaft und der Übertragung der betroffenen Verträge auf die neue Gesellschaft - die einzige Möglichkeit ist, die Auswirkungen des Missbrauchs auf die Marktstruktur zu beseitigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124465
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2012
Dokumentnummer
JJR_20090119_OGH0002_0160OK00013_0800000_002