Rechtssatz RS0124493
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124493
Entscheidungsdatum
21.11.2023
Rechtssatz
Fehler in der Beschaffenheit betreffen die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs an sich. Dazu zählen zum Beispiel Konstruktions-und Materialfehler.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 204/08a
Entscheidungstext OGH 17.12.2008 2 Ob 204/08a
Beisatz: Beispiele: Wenn sich das Fenster eines Autobusses aus seiner Verankerung löst; wenn die Ausstiegshilfe einer Sommerrodelbahn keine Haltegriffe aufweist; wenn sich die automatischen Türen einer Straßenbahn während des Einsteigens eines Fahrgasts schließen. (T1)
- 2 Ob 198/23s
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.11.2023 2 Ob 198/23s
Beisatz: Hier: Vereisung der Förderräder eines Sessellifts / einer Sesselbahn infolge unvorhersehbarer Blitzeisbildung als "Versagen der Verrichtungen". (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124493
Zuletzt aktualisiert am
28.12.2023
Dokumentnummer
JJR_20081217_OGH0002_0020OB00204_08A0000_001