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Rechtssatz RS0124498

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124498

Geschäftszahl

2Ob159/08h

Entscheidungsdatum

22.01.2009

Rechtssatz

Haben die Parteien im Text ihres Vertrags auf ein Angebot Bezug genommen, das seinerseits ausdrücklich auf die eine Gerichtsstandsklausel enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen hatte und sind mit dem Angebot, auf das Bezug genommen worden ist, die die Gerichtsstandsklausel enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei tatsächlich zugegangen, so sind, wenn die pauschal erfolgte Annahme dieses Angebots durch Vorlage einer vom Annehmenden unterfertigten Urkunde nachgewiesen wird, - jedenfalls dann, wenn die Vertragsparteien Unternehmer sind - auch die Kriterien einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung nach Paragraph 104, Absatz eins, JN erfüllt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124498

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2009

Dokumentnummer

JJR_20090122_OGH0002_0020OB00159_08H0000_003