Rechtssatz RS0124507
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124507
Geschäftszahl
10ObS184/08v
Entscheidungsdatum
27.01.2009
Rechtssatz
Der Wortlaut des §261 Abs7 ASVG, der ausdrücklich auf die „Vermindung nach Abs4" Bezug nimmt, ist nach Ansicht des erkennenden Senats teleologisch dahin zu reduzieren, dass trotz eines bescheidmäßig zuerkannten Anspruchs auf eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit die Verminderung nach Abs4 nicht eintritt, wenn die Leistung vom Versicherten tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124507
Zuletzt aktualisiert am
19.07.2012
Dokumentnummer
JJR_20090127_OGH0002_010OBS00184_08V0000_001