Rechtssatz RS0124516
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124516
Entscheidungsdatum
23.02.2009
Norm
MuttSchG §10
MuttSchG §15 Abs4
Rechtssatz
Der gesetzliche Kündigungsschutz endet im Fall einer Karenz zum in § 15 Abs 4 MuttSchG genannten Zeitpunkt und gilt nicht während einer - wenn auch im Anschluss an die gesetzliche Karenz - vereinbarten Karenzierung außerhalb der gesetzlichen Karenz.Der gesetzliche Kündigungsschutz endet im Fall einer Karenz zum in Paragraph 15, Absatz 4, MuttSchG genannten Zeitpunkt und gilt nicht während einer - wenn auch im Anschluss an die gesetzliche Karenz - vereinbarten Karenzierung außerhalb der gesetzlichen Karenz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124516
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2012
Dokumentnummer
JJR_20090223_OGH0002_008OBA00002_09S0000_001