Rechtssatz RS0124587
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124587
Entscheidungsdatum
26.02.2009
Rechtssatz
Führt eine Schmerztherapie zur Milderung der Schmerzen, sind der Globalbemessung des Schmerzengelds die unter Berücksichtigung der Schmerzmedikation ermittelten Schmerzperioden zugrunde zu legen. Eine „Parallelrechnung", welche Schmerzperioden sich ohne schmerzstillende Mittel ergeben hätten, ist nicht vorzunehmen. Negative Begleiterscheinungen einer Schmerztherapie können sich im Rahmen der Globalbemessung anspruchserhöhend auswirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124587
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009
Dokumentnummer
JJR_20090226_OGH0002_0010OB00005_09F0000_001