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Rechtssatz RS0124652

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124652

Geschäftszahl

2Ob107/08m

Entscheidungsdatum

19.02.2009

Rechtssatz

Die Nutzung der Bankdienstleistung Online-Banking setzt eine gesonderte Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kunden als unselbständige Ergänzung zu einer bestehenden Grundvereinbarung, zB dem Girovertrag, voraus. Die vertragliche Leistung dieser Sondervereinbarung besteht typischerweise in der Berechtigung des Kunden, über Fernkommunikationsmittel mit dem Bankrechenzentrum in Verbindung zu treten und nach entsprechender elektronischer Autorisierung die gewünschten Transaktionen zu veranlassen bzw etwaige Informationen abzurufen. Derartige Teilnahmeverträge beziehen regelmäßig spezielle allgemeine Geschäftsbedingungen ein, die spezifische Pflichten des Kunden und der Bank begründen und die jeweiligen Geschäftsbedingungen betreffend die Grundvereinbarung ergänzen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 107/08m
    Entscheidungstext OGH 19.02.2009 2 Ob 107/08m
    Veröff: SZ 2009/18

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124652

Im RIS seit

21.03.2009

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012

Dokumentnummer

JJR_20090219_OGH0002_0020OB00107_08M0000_005