Rechtssatz RS0124693
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124693
Entscheidungsdatum
28.01.2009
Rechtssatz
Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens, wonach der Karteninhaber mit der Unterfertigung und/oder Verwendung der Karte die Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Karte „anerkennt", verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG (Klausel 1).Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens, wonach der Karteninhaber mit der Unterfertigung und/oder Verwendung der Karte die Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Karte „anerkennt", verstößt gegen Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2, KSchG (Klausel 1).
Entscheidungstexte
- 10 Ob 70/07b
Entscheidungstext OGH 28.01.2009 10 Ob 70/07b
Beisatz: Kein Verstoß gegen §6 Abs1 Z11 KSchG, weil es nicht um eine Wissenserklärung und daher auch nicht um eine fingierte Tatsachenbestätigung geht. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124693
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009
Dokumentnummer
JJR_20090128_OGH0002_0100OB00070_07B0000_001