Rechtssatz RS0124704
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124704
Entscheidungsdatum
28.01.2009
Rechtssatz
Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens, die festlegt, dass der Karteninhaber die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Monatsrechnung per E-Mail „jederzeit auf folgende Weise widerrufen kann: schriftlich und rechtsgültig unterfertigt (per Brief oder Fax)" (Klausel 24), ist mangels Abweichung vom dispositiven Recht (§ 4 Abs 1 SigG) nicht gröblich benachteiligend für den Konsumenten. Mangels Hinweispflicht auf die vom SigG eingeräumte Möglichkeit, vom SigG abzugehen, liegt auch kein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor.Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens, die festlegt, dass der Karteninhaber die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Monatsrechnung per E-Mail „jederzeit auf folgende Weise widerrufen kann: schriftlich und rechtsgültig unterfertigt (per Brief oder Fax)" (Klausel 24), ist mangels Abweichung vom dispositiven Recht (Paragraph 4, Absatz eins, SigG) nicht gröblich benachteiligend für den Konsumenten. Mangels Hinweispflicht auf die vom SigG eingeräumte Möglichkeit, vom SigG abzugehen, liegt auch kein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124704
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009
Dokumentnummer
JJR_20090128_OGH0002_0100OB00070_07B0000_012