Rechtssatz RS0124705
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124705
Entscheidungsdatum
28.01.2009
Rechtssatz
Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens, nach der das beklagte Kreditkartenunternehmen keine Haftung übernimmt für den Fall, dass sich ein Vertragsunternehmen aus irgendwelchen Gründen weigert, die Karte zu akzeptieren, oder die Karte infolge technischer Störungen an Transaktionsverarbeitungsgeräten nicht einsetzbar ist (Klausel 6), verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB.Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens, nach der das beklagte Kreditkartenunternehmen keine Haftung übernimmt für den Fall, dass sich ein Vertragsunternehmen aus irgendwelchen Gründen weigert, die Karte zu akzeptieren, oder die Karte infolge technischer Störungen an Transaktionsverarbeitungsgeräten nicht einsetzbar ist (Klausel 6), verstößt gegen Paragraph 879, Absatz 3, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124705
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009
Dokumentnummer
JJR_20090128_OGH0002_0100OB00070_07B0000_013