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Rechtssatz RS0124757

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124757

Geschäftszahl

10ObS26/09k

Entscheidungsdatum

12.05.2009

Rechtssatz

Der Gesetzgeber stellt in der im vorliegenden Fall maßgebenden Bestimmung des Paragraph 9, Absatz eins, erster Satz APG für die Frage des Wegfalls der Korridorpension ausdrücklich auf das jeweils in Betracht kommende Monatseinkommen ab. Es kommt daher bei Erwerbseinkommen sowohl aus unselbständiger als auch aus selbständiger Tätigkeit in einzelnen Monaten auch zum Wegfall der Korridorpension, wenn die Höhe des Erwerbseinkommens im Jahresdurchschnitt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124757

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2009

Dokumentnummer

JJR_20090512_OGH0002_010OBS00026_09K0000_002