Rechtssatz RS0124852
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124852
Entscheidungsdatum
10.06.2009
Rechtssatz
Werden in die an das Gebäude des Beklagten angrenzende öffentliche Verkehrsfläche Tiefenerder zum Zweck der Errichtung einer Blitzschutzanlage eingeschlagen und dabei Stromkabel beschädigt, so begründet dies nicht den Tatbestand einer Immission. Es fehlt an der Zuleitung der beeinträchtigenden Einwirkung vom Nachbargrund.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124852
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009
Dokumentnummer
JJR_20090610_OGH0002_0020OB00002_09X0000_001