Rechtssatz RS0124867
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124867
Entscheidungsdatum
20.05.2009
Rechtssatz
Auf den Sozialversicherungsträger gehen aber im Wege des §332 Abs 1 ASVG nicht nur Ersatzansprüche eines Versicherten selbst (oder seiner Angehörigen) über, sondern auch diejenigen von allen Personen, denen Ansprüche nach dem ASVG zustehen.Auf den Sozialversicherungsträger gehen aber im Wege des §332 Absatz eins, ASVG nicht nur Ersatzansprüche eines Versicherten selbst (oder seiner Angehörigen) über, sondern auch diejenigen von allen Personen, denen Ansprüche nach dem ASVG zustehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124867
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2012
Dokumentnummer
JJR_20090520_OGH0002_0020OB00170_08A0000_003