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Rechtssatz RS0124944

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0124944

Geschäftszahl

4Ob9/09s

Entscheidungsdatum

14.07.2009

Rechtssatz

Ein vertraglicher Rechtevorbehalt im Zusammenhang mit der Präsentation eines Konzepts im Rahmen der Teilnahme an einem Agenturwettbewerb bedarf der Auslegung. Vom Maßstab vernünftiger Vertragspartner ausgehend können - unter Berücksichtigung der Wertungen des Urheberrechts - nur jene Ideen und Lösungen dem Rechtevorbehalt unterliegen, die tatsächlich etwas Neues und dem Auftraggeber bisher noch nicht Bekanntes enthalten und somit eine eigenständige geistige Leistung des Anbieters sind. Auch ohne ausdrücklichen Rechtevorbehalt ist bei redlichen Vertragspartnern im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Nutzung nur nach entsprechender vertraglicher Absprache (über die Abgeltung) gestattet ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 9/09s
    Entscheidungstext OGH 14.07.2009 4 Ob 9/09s
    Veröff: SZ 2009/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124944

Im RIS seit

13.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2013

Dokumentnummer

JJR_20090714_OGH0002_0040OB00009_09S0000_001