Rechtssatz RS0124944
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124944
Entscheidungsdatum
14.07.2009
Rechtssatz
Ein vertraglicher Rechtevorbehalt im Zusammenhang mit der Präsentation eines Konzepts im Rahmen der Teilnahme an einem Agenturwettbewerb bedarf der Auslegung. Vom Maßstab vernünftiger Vertragspartner ausgehend können - unter Berücksichtigung der Wertungen des Urheberrechts - nur jene Ideen und Lösungen dem Rechtevorbehalt unterliegen, die tatsächlich etwas Neues und dem Auftraggeber bisher noch nicht Bekanntes enthalten und somit eine eigenständige geistige Leistung des Anbieters sind. Auch ohne ausdrücklichen Rechtevorbehalt ist bei redlichen Vertragspartnern im Allgemeinen davon auszugehen, dass eine Nutzung nur nach entsprechender vertraglicher Absprache (über die Abgeltung) gestattet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124944
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2013
Dokumentnummer
JJR_20090714_OGH0002_0040OB00009_09S0000_001