Rechtssatz RS0124967
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0124967
Entscheidungsdatum
14.07.2009
Rechtssatz
Der Anspruch auf Fortzahlung anteiliger Wohnungsfinanzierungskosten zwecks Erhalt der vom Ehegatten dringend benötigten Wohnmöglichkeit nach §97 ABGB ist nicht als Unterhaltsanspruch im Sinn des §224 Abs1 Z 4 ZPO aufzufassen und daher keine Ferialsache.Der Anspruch auf Fortzahlung anteiliger Wohnungsfinanzierungskosten zwecks Erhalt der vom Ehegatten dringend benötigten Wohnmöglichkeit nach §97 ABGB ist nicht als Unterhaltsanspruch im Sinn des §224 Abs1 Ziffer 4, ZPO aufzufassen und daher keine Ferialsache.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124967
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009
Dokumentnummer
JJR_20090714_OGH0002_0040OB00071_09H0000_001