Rechtssatz RS0125014
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125014
Entscheidungsdatum
08.07.2009
Rechtssatz
§ 27 Abs 2 KHVG normiert eindeutig nur die verjährungshemmende Wirkung einer Anspruchsverfolgung durch den geschädigten Dritten gegenüber dem (Haftpflicht-)Versicherer, betrifft jedoch nicht die Frage der rechtzeitigen Geltendmachung von Regressansprüchen durch den Haftpflichtversicherer gegenüber dem Schädiger. Letztere könnte somit nur anderen (allgemeinen) Bestimmungen über eine allfällige (Fortlauf- oder Ablauf-)Hemmung der Verjährung unterfallen.Paragraph 27, Absatz 2, KHVG normiert eindeutig nur die verjährungshemmende Wirkung einer Anspruchsverfolgung durch den geschädigten Dritten gegenüber dem (Haftpflicht-)Versicherer, betrifft jedoch nicht die Frage der rechtzeitigen Geltendmachung von Regressansprüchen durch den Haftpflichtversicherer gegenüber dem Schädiger. Letztere könnte somit nur anderen (allgemeinen) Bestimmungen über eine allfällige (Fortlauf- oder Ablauf-)Hemmung der Verjährung unterfallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125014
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009
Dokumentnummer
JJR_20090708_OGH0002_0070OB00227_08W0000_001