Rechtssatz RS0125160
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125160
Entscheidungsdatum
16.07.2009
Norm
Brüssel II-VO Art11
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13
Rechtssatz
Der Richter ist nicht auf das einfache Entweder-Oder einer Anordnung oder umgekehrt einer Ablehnung der Rückgabe beschränkt, sondern kann auf den Entfall von Rückgabehindernissen im Sinn des Art 13 HKÜ hinwirken.Der Richter ist nicht auf das einfache Entweder-Oder einer Anordnung oder umgekehrt einer Ablehnung der Rückgabe beschränkt, sondern kann auf den Entfall von Rückgabehindernissen im Sinn des Artikel 13, HKÜ hinwirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125160
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022
Dokumentnummer
JJR_20090716_OGH0002_0020OB00103_09Z0000_001