Rechtssatz RS0125241
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125241
Entscheidungsdatum
01.09.2009
Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Angeboten gemäß § 20 Abs 4 WEG erfasst nur „Arbeiten" und lässt sich nicht auf Anschaffungen, die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung getätigt werden, übertragen. Die Neuanschaffung eines defekten der Hausbewirtschaftung dienenden Geräts ist weder eine Erhaltungs- noch eine Verbesserungsarbeit.Die Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Angeboten gemäß Paragraph 20, Absatz 4, WEG erfasst nur „Arbeiten" und lässt sich nicht auf Anschaffungen, die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung getätigt werden, übertragen. Die Neuanschaffung eines defekten der Hausbewirtschaftung dienenden Geräts ist weder eine Erhaltungs- noch eine Verbesserungsarbeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125241
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2009
Dokumentnummer
JJR_20090901_OGH0002_0050OB00274_08T0000_001