Rechtssatz RS0125394
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125394
Geschäftszahl
15Os171/08y; Bsw15615/07; Bsw18788/09; Bsw55495/08
Entscheidungsdatum
12.01.2016
Rechtssatz
Die Frage der staatlichen Migrations- und Flüchtlingspolitik ist ein Thema von besonderem öffentlichen Interesse, dennoch leisteten die Äußerungen des Antragstellers keinerlei Beitrag zur öffentlichen Debatte, weil sie - bar jeder Sachlichkeit - primär auf eine Diffamierung der Person der Verstorbenen Politikerin abzielten. Auch wenn Kritik verletzen, schockieren oder verstören darf (EGMR 7.12.1976, Handyside gegen Vereinigtes Königreich) und dem Vertreter einer NGO auch ein gewisses Maß an Provokation zuzubilligen ist, gaben die vom Kontext einer politischen Diskussion losgelösten und die in Abs 2 des Art 10 MRK angesprochenen Pflichten und Verantwortungen („duties and responsibilities") gänzlich negierenden Textstellen den Gerichten maßgebende und ausreichende Gründe für die in der Verurteilung des Antragstellers gelegene Beschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung.Die Frage der staatlichen Migrations- und Flüchtlingspolitik ist ein Thema von besonderem öffentlichen Interesse, dennoch leisteten die Äußerungen des Antragstellers keinerlei Beitrag zur öffentlichen Debatte, weil sie - bar jeder Sachlichkeit - primär auf eine Diffamierung der Person der Verstorbenen Politikerin abzielten. Auch wenn Kritik verletzen, schockieren oder verstören darf (EGMR 7.12.1976, Handyside gegen Vereinigtes Königreich) und dem Vertreter einer NGO auch ein gewisses Maß an Provokation zuzubilligen ist, gaben die vom Kontext einer politischen Diskussion losgelösten und die in Absatz 2, des Artikel 10, MRK angesprochenen Pflichten und Verantwortungen („duties and responsibilities") gänzlich negierenden Textstellen den Gerichten maßgebende und ausreichende Gründe für die in der Verurteilung des Antragstellers gelegene Beschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Entscheidungstexte
- 15 Os 171/08y
Entscheidungstext OGH 14.10.2009 15 Os 171/08y
- Bsw 15615/07
Entscheidungstext AUSL EGMR 16.07.2009 Bsw 15615/07
Vgl auch; nur: Die Frage der staatlichen Migrations- und Flüchtlingspolitik ist ein Thema von besonderem öffentlichen Interesse. (T1); Veröff: NL 2009,216
- Bsw 18788/09
Entscheidungstext AUSL EGMR 20.04.2010 Bsw 18788/09
nur T1; Beis: Die große Bandbreite an Problemen, die im Rahmen der Immigrations- und Integrationspolitik auftreten können, erfordert es, dem Staat einen ausreichend weiten Ermessensspielraum hinsichtlich der Beurteilung einzuräumen, ob ein Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit einer Person notwendig ist oder nicht. (Bem: Jean Marie Le Pen gg. Frankreich) (T2)
Veröff: NL 2010,143
- Bsw 55495/08
Entscheidungstext AUSL EGMR 12.01.2016 Bsw 55495/08
Auch; Veröff: NL 2016,50
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125394
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2019
Dokumentnummer
JJR_20091014_OGH0002_0150OS00171_08Y0000_002