Rechtssatz RS0125406
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125406
Entscheidungsdatum
19.11.2009
Rechtssatz
Wendet der Beklagte in einem Verletzungsprozess die Nichtigkeit des Patents ein, so ist die Möglichkeit, dass dem Unterlassungsanspruch durch eine nachträgliche Nichtigerklärung die Grundlage entzogen werden könnte, in Sicherungsverfahren erforderlichenfalls durch Auferlegung einer Sicherheitsleistung iSv § 390 Abs 2 EO zu berücksichtigen.Wendet der Beklagte in einem Verletzungsprozess die Nichtigkeit des Patents ein, so ist die Möglichkeit, dass dem Unterlassungsanspruch durch eine nachträgliche Nichtigerklärung die Grundlage entzogen werden könnte, in Sicherungsverfahren erforderlichenfalls durch Auferlegung einer Sicherheitsleistung iSv Paragraph 390, Absatz 2, EO zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125406
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Dokumentnummer
JJR_20091119_OGH0002_0170OB00024_09T0000_002