Rechtssatz RS0125452
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125452
Entscheidungsdatum
24.10.2024
Rechtssatz
Verletzt der Tankstellenpächter infolge Nichtzahlung der geschuldeten Erlösanteile seine zentrale Vertragspflicht, hat der Unternehmer im Verfahren um die Ausgleichszahlung die Tatsache der Vertragsverletzung zu behaupten und zu beweisen, wobei das erwiesene vertragswidrige Verhalten des Tankstellenpächters - anders als im Fall der Konkurseröffnung - dessen Verschulden indiziert. Gemäß § 1298 ABGB ist es dann Sache des klagenden Pächters, sein mangelndes Verschulden unter Beweis zu stellen.Verletzt der Tankstellenpächter infolge Nichtzahlung der geschuldeten Erlösanteile seine zentrale Vertragspflicht, hat der Unternehmer im Verfahren um die Ausgleichszahlung die Tatsache der Vertragsverletzung zu behaupten und zu beweisen, wobei das erwiesene vertragswidrige Verhalten des Tankstellenpächters - anders als im Fall der Konkurseröffnung - dessen Verschulden indiziert. Gemäß Paragraph 1298, ABGB ist es dann Sache des klagenden Pächters, sein mangelndes Verschulden unter Beweis zu stellen.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 59/09f
Entscheidungstext OGH 16.11.2009 9 ObA 59/09f
Veröff: SZ 2009/149
- 8 ObA 28/09i
Entscheidungstext OGH 28.01.2010 8 ObA 28/09i
Vgl auch
- 9 ObA 43/10d
Entscheidungstext OGH 11.05.2010 9 ObA 43/10d
Vgl auch; Beisatz: Es liegt zwar am Unternehmer, die Tatsache der Vertragsverletzung des Handelsvertreters zu behaupten und zu beweisen; das erwiesene vertragswidrige Verhalten des Handelsvertreters indiziert dessen Verschulden gemäß § 1298 ABGB. (T1)
- 9 ObA 82/10i
Entscheidungstext OGH 29.09.2010 9 ObA 82/10i
Auch; Beis wie T1
- 5 Ob 158/14t
Entscheidungstext OGH 24.02.2015 5 Ob 158/14t
Auch; Beisatz: Diese Beweislast- und -umkehrgrundsätze müssen auch dann gelten, wenn eine – sei es auch von einem Dritten – gefälschte Urkunde, deren Fälschung erkennbar ist, vom Handelsvertreter zum Nachweis angeblich zustehender Ansprüche verwendet wird. (T2)
- 8 ObA 25/17k
Entscheidungstext OGH 28.08.2017 8 ObA 25/17k
Auch; Beisatz: Wenn das erwiesene vertragswidrige Verhalten das Verschulden des Handelsvertreters indiziert, ist es gemäß § 1298 ABGB Sache des klagenden Handelsvertreters, sein mangelndes Verschulden unter Beweis zu stellen. (T3)
- 8 ObA 29/24h
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.10.2024 8 ObA 29/24h
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125452
Zuletzt aktualisiert am
18.12.2024
Dokumentnummer
JJR_20091116_OGH0002_009OBA00059_09F0000_002