Rechtssatz RS0125482
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125482
Geschäftszahl
14Bkd7/09; 20Os4/15m; 2Ds3/18y
Entscheidungsdatum
22.05.2018
Norm
RL-BA 2015 §7
RL-BA 1977 §11
Rechtssatz
§ 11 RL-BA will verhindern, dass durch Auftragserteilungen Dritter - um deren Interessen es in Wahrheit nicht geht - über den Kopf der Betroffenen hinweg andere Aufträge erteilt werden als vom tatsächlichen Willen des Betroffenen umfasste.Paragraph 11, RL-BA will verhindern, dass durch Auftragserteilungen Dritter - um deren Interessen es in Wahrheit nicht geht - über den Kopf der Betroffenen hinweg andere Aufträge erteilt werden als vom tatsächlichen Willen des Betroffenen umfasste.
Entscheidungstexte
- 14 Bkd 7/09
Entscheidungstext OGH 30.11.2009 14 Bkd 7/09
- 20 Os 4/15m
Entscheidungstext OGH 26.06.2015 20 Os 4/15m
Vgl
- 2 Ds 3/18y
Entscheidungstext OGH 22.05.2018 2 Ds 3/18y
Vgl auch; Beisatz: § 11 RL‑BA 1977 (inhaltlich unverändert: § 7 RL‑BA 2015) trachtet das persönliche Interesse und den tatsächlichen Willen jedes einzelnen Vertretenen zu schützen, sodass das Hinzukommen weiterer Betroffener jeweils einen neuen, weil personenbezogen definierten historischen Sachverhalt herstellt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125482
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Dokumentnummer
JJR_20091130_OGH0002_014BKD00007_0900000_001