Rechtssatz RS0125503
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125503
Geschäftszahl
5Ob138/09v; 7Ob15/10x; Bsw41615/07
Entscheidungsdatum
17.03.2010
Rechtssatz
Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank enthaltene Zinsanpassungsklausel betreffend die Verzinsung von Spareinlagen, die sich am Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) orientiert und eine „Nullverzinsung" ermöglicht, auf die die Sparer wegen der mit dem Abziehen und der anderweitigen Veranlagung ihrer Einlage verbundenen zusätzlichen finanziellen Nachteile nicht adäquat reagieren können, ist im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend und daher nichtig.Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank enthaltene Zinsanpassungsklausel betreffend die Verzinsung von Spareinlagen, die sich am Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) orientiert und eine „Nullverzinsung" ermöglicht, auf die die Sparer wegen der mit dem Abziehen und der anderweitigen Veranlagung ihrer Einlage verbundenen zusätzlichen finanziellen Nachteile nicht adäquat reagieren können, ist im Sinn des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB gröblich benachteiligend und daher nichtig.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 138/09v
Entscheidungstext OGH 13.10.2009 5 Ob 138/09v
Veröff: SZ 2009/139
- 7 Ob 15/10x
Entscheidungstext OGH 17.03.2010 7 Ob 15/10x
Vgl
- Bsw 41615/07
Entscheidungstext AUSL EGMR 08.02.2009 Bsw 41615/07
Veröff: NL 2009,8
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125503
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013
Dokumentnummer
JJR_20091013_OGH0002_0050OB00138_09V0000_001