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Rechtssatz RS0125583

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0125583

Geschäftszahl

1Ob152/09y

Entscheidungsdatum

13.10.2009

Rechtssatz

Der Zweck der Individualverständigung des Verpflichteten und des betreibenden Gläubigers nach Paragraph 272, Absatz 2, EO liegt nicht nur darin, diesen die Möglichkeit zu eröffnen, gegen die Festsetzung des Versteigerungstermins und Versteigerungsorts Vollzugsbeschwerde zu erheben, sondern auch darin, dass sie von sich aus Kaufinteressenten auf den Termin aufmerksam machen können, um die Erzielung eines möglichst hohen Meistbots zu erreichen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 152/09y
    Entscheidungstext OGH 13.10.2009 1 Ob 152/09y
    Beisatz: Amtshaftungsanspruch eines Verpflichteten bejaht, der mangels Verständigung vom Versteigerungstermin nicht in der Lage war, einem ihm bekannten Interessenten, der das letztendlich erzielte Meistbot überboten hätte, den Termin rechtzeitig mitzuteilen. (T1);
    Veröff: SZ 2009/136

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125583

Im RIS seit

12.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013

Dokumentnummer

JJR_20091013_OGH0002_0010OB00152_09Y0000_001