Rechtssatz RS0125713
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125713
Entscheidungsdatum
24.02.2010
Rechtssatz
Die generelle Nichtanrechnung von einzelnen Ersparnissen an verbrauchsabhängigen Kosten (hier Energiekosten) bei Leerstehen von Einzelzimmern in einem Pensionistenwohnhaus stellt einen Verstoß gegen § 27f zweiter Satz KSchG dar.Die generelle Nichtanrechnung von einzelnen Ersparnissen an verbrauchsabhängigen Kosten (hier Energiekosten) bei Leerstehen von Einzelzimmern in einem Pensionistenwohnhaus stellt einen Verstoß gegen Paragraph 27 f, zweiter Satz KSchG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125713
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2010
Dokumentnummer
JJR_20100224_OGH0002_0030OB00268_09X0000_001