Rechtssatz RS0125714
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125714
Entscheidungsdatum
24.02.2010
Rechtssatz
Die in einem Heimvertrag enthaltene Klausel „Vertragserrichtungskosten 54,60 EUR“ ist intransparent iSd § 27d Abs 4 KSchG, weil keine Unterscheidung zwischen einem individuell ausgehandelten Vertrag, in dem auch die Wünsche des Bewohners Eingang finden und einem nach einem schon bestehenden Muster verfassten Vertrag getroffen wird.Die in einem Heimvertrag enthaltene Klausel „Vertragserrichtungskosten 54,60 EUR“ ist intransparent iSd Paragraph 27 d, Absatz 4, KSchG, weil keine Unterscheidung zwischen einem individuell ausgehandelten Vertrag, in dem auch die Wünsche des Bewohners Eingang finden und einem nach einem schon bestehenden Muster verfassten Vertrag getroffen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125714
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2010
Dokumentnummer
JJR_20100224_OGH0002_0030OB00268_09X0000_002