Rechtssatz RS0125724
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125724
Entscheidungsdatum
17.02.2010
Norm
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13
Rechtssatz
Das HKÜ macht die Rückführung eines entführten (zurückgehaltenen) Kindes nicht von Unterhaltszahlungen des zurückgebliebenen Elternteils an das Kind oder von der Akzeptanz einer gerichtlichen Entscheidung über die Ehescheidung der Eltern durch den zurückgebliebenen Elternteil abhängig. Diese Gründe lassen daher ein Rückführungsbegehren nicht sittenwidrig erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125724
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2010
Dokumentnummer
JJR_20100217_OGH0002_0020OB00008_10F0000_002