Rechtssatz RS0125795
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125795
Entscheidungsdatum
03.03.2010
Rechtssatz
Die Frage, ob zu Recht oder zu Unrecht die Deckung für mehrere Versicherungsfälle begehrt wird oder ob lediglich ein Serienschaden und damit ein Versicherungsfall vorliegt, ist nicht eine Frage der Höhe des Anspruchs, sondern betrifft den Grund, nämlich ob und welcher Versicherungsfall gegeben ist. Dies hat nichts mit der Frage zu tun, in welcher Höhe ein zu deckender Schaden überhaupt entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125795
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2010
Dokumentnummer
JJR_20100303_OGH0002_0070OB00245_09V0000_001