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Rechtssatz RS0125826

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0125826

Geschäftszahl

9ObA151/09k

Entscheidungsdatum

03.03.2010

Norm

KollV für Angestellte des Metallgewerbes §11 Abs4

Rechtssatz

Mangels gegenteiliger Anordnung im Kollektivvertrag ist eine den entgeltfreien Zeiten auf Grund längeren Krankenstandes entsprechende anteilige Kürzung der Sonderzahlungen auch dann zulässig, wenn der Kollektivvertrag eine solche bloß für den Fall der Begründung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahres ausdrücklich anordnet. Auch in diesem Fall kann der Rückverrechnung nicht der Einwand des gutgläubigen Verbrauchs entgegengehalten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125826

Im RIS seit

14.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2010

Dokumentnummer

JJR_20100303_OGH0002_009OBA00151_09K0000_001