Rechtssatz RS0125826
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125826
Entscheidungsdatum
03.03.2010
Norm
KollV für Angestellte des Metallgewerbes §11 Abs4
Rechtssatz
Mangels gegenteiliger Anordnung im Kollektivvertrag ist eine den entgeltfreien Zeiten auf Grund längeren Krankenstandes entsprechende anteilige Kürzung der Sonderzahlungen auch dann zulässig, wenn der Kollektivvertrag eine solche bloß für den Fall der Begründung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahres ausdrücklich anordnet. Auch in diesem Fall kann der Rückverrechnung nicht der Einwand des gutgläubigen Verbrauchs entgegengehalten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125826
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2010
Dokumentnummer
JJR_20100303_OGH0002_009OBA00151_09K0000_001