Rechtssatz RS0125848
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125848
Entscheidungsdatum
05.05.2010
Rechtssatz
Eine von Teilen der Lehre befürwortete analoge Anwendung des § 7 KSchG auf Nicht‑Verbrauchergeschäfte ist jedenfalls bei vorsätzlicher Nichterfüllung oder ‑ wie hier ‑ Ausübung des Reurechts durch einen Unternehmer abzulehnen.Eine von Teilen der Lehre befürwortete analoge Anwendung des Paragraph 7, KSchG auf Nicht‑Verbrauchergeschäfte ist jedenfalls bei vorsätzlicher Nichterfüllung oder ‑ wie hier ‑ Ausübung des Reurechts durch einen Unternehmer abzulehnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125848
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2013
Dokumentnummer
JJR_20100505_OGH0002_0070OB00078_10M0000_001