Rechtssatz RS0125889
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125889
Entscheidungsdatum
22.04.2010
Rechtssatz
Einwendungen aus dem Grundgeschäft können dem Wechselinhaber iSd Art 17 WG auch dann entgegen gehalten werden, wenn dieser in die der Wechselbegebung zugrunde liegenden Vereinbarungen derart eingebunden ist, dass nach dem verfolgten Geschäftszweck ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt.Einwendungen aus dem Grundgeschäft können dem Wechselinhaber iSd Artikel 17, WG auch dann entgegen gehalten werden, wenn dieser in die der Wechselbegebung zugrunde liegenden Vereinbarungen derart eingebunden ist, dass nach dem verfolgten Geschäftszweck ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125889
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2017
Dokumentnummer
JJR_20100422_OGH0002_0080OB00156_09P0000_001