Rechtssatz RS0125918
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125918
Entscheidungsdatum
05.10.2010
Rechtssatz
Die willkürliche Schaffung von Auflagenkategorien, die der ÖAK unbekannt sind, führt zu einem im Vergleich mit den Ergebnissen der ÖAK verzerrten Bild über die Stellung des Mediums am österreichischen Zeitungsmarkt und erfüllt somit die Irreführungsqualifikation iSd § 2 UWG.Die willkürliche Schaffung von Auflagenkategorien, die der ÖAK unbekannt sind, führt zu einem im Vergleich mit den Ergebnissen der ÖAK verzerrten Bild über die Stellung des Mediums am österreichischen Zeitungsmarkt und erfüllt somit die Irreführungsqualifikation iSd Paragraph 2, UWG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125918
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2010
Dokumentnummer
JJR_20100511_OGH0002_0040OB00004_10G0000_001