Rechtssatz RS0125922
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0125922
Entscheidungsdatum
20.04.2010
Rechtssatz
Niedergelassene europäische Rechtsanwälte nach § 16 Abs 2 EIRAG im Rechtsverkehr unter der Bezeichnung einer ausländischen Rechtsanwaltsgesellschaft auftreten und die Rechtsanwaltschaft im Rahmen einer Zweigniederlassung auch gemeinsam ausüben.Niedergelassene europäische Rechtsanwälte nach Paragraph 16, Absatz 2, EIRAG im Rechtsverkehr unter der Bezeichnung einer ausländischen Rechtsanwaltsgesellschaft auftreten und die Rechtsanwaltschaft im Rahmen einer Zweigniederlassung auch gemeinsam ausüben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125922
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2013
Dokumentnummer
JJR_20100420_OGH0002_0040OB00221_09H0000_001