Rechtssatz RS0126054
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126054
Geschäftszahl
Bsw10520/02; 4Ob69/18b
Entscheidungsdatum
23.08.2018
Rechtssatz
Ein Großindustrieller, der eines der renommiertesten Unternehmen des Landes besitzt und leitet ist nach Ansicht des GH eine Person des öffentlichen Lebens, auch wenn er nicht bemüht ist, in der Öffentlichkeit aufzutreten. Verlagsgruppe News GmbH gegen Österreich
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2006:RS0126054
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2018
Dokumentnummer
JJR_20061214_AUSL000_000BSW10520_0200000_001