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Rechtssatz RS0126093

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0126093

Geschäftszahl

9Ob50/10h

Entscheidungsdatum

28.07.2010

Rechtssatz

Beim Erwerb eines Einfamilienhauses ohne Hinweis auf eine besondere Bodenbeschaffenheit kann im Allgemeinen ein natürlich gewachsener Untergrund erwartet werden.

Entscheidungstexte

  • 9 Ob 50/10h
    Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 Ob 50/10h
    Beisatz: Die Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsverzichts ist durch Auslegung zu ermitteln. Auf das Fehlen einer auch nur schlüssig zugesicherten Eigenschaft erstreckt sich selbst ein umfassender Gewährleistungsverzicht nicht. (T1); Beisatz: Ohne Darlegung besonders rücksichtswürdiger Verkäuferinteressen besteht für eine Preisminderung nach der relativen Berechnungsmethode keine Untergrenze mit dem Verkehrswert des mangelhaften Objekts. (T2); Veröff: SZ 2010/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126093

Im RIS seit

06.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2013

Dokumentnummer

JJR_20100728_OGH0002_0090OB00050_10H0000_001