Rechtssatz RS0126093
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126093
Entscheidungsdatum
28.07.2010
Rechtssatz
Beim Erwerb eines Einfamilienhauses ohne Hinweis auf eine besondere Bodenbeschaffenheit kann im Allgemeinen ein natürlich gewachsener Untergrund erwartet werden.
Entscheidungstexte
- 9 Ob 50/10h
Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 Ob 50/10h
Beisatz: Die Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsverzichts ist durch Auslegung zu ermitteln. Auf das Fehlen einer auch nur schlüssig zugesicherten Eigenschaft erstreckt sich selbst ein umfassender Gewährleistungsverzicht nicht. (T1); Beisatz: Ohne Darlegung besonders rücksichtswürdiger Verkäuferinteressen besteht für eine Preisminderung nach der relativen Berechnungsmethode keine Untergrenze mit dem Verkehrswert des mangelhaften Objekts. (T2); Veröff: SZ 2010/91
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126093
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2013
Dokumentnummer
JJR_20100728_OGH0002_0090OB00050_10H0000_001